Abschlussbericht Arbeitskreis Kritisches Jurastudium (2020)

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Autor: Stefan Endeward
Zitiervorschlag: [BRF/Endeward, Abschlussbericht Arbeitskreis Kritisches Jurastudium (2020), S. 1-3]

Einleitung

Vor dem Hintergrund der im vorigen Geschäftsjahr gemachten Erfahrungen auf der Ansprechpartner:innentagung (APT) in Marburg mit dem Thema „Die Akte Rosenburg – Verantwortung der Jurastudierenden gegenüber dem Rechtsstaat“, bildete sich aus dem AK NS-Justizunrecht der AK Kritisches Jurastudium. Diese Umbenennung beruht auf der wichtigen Erkenntnis, dass die „Stunde null“ in Wirklichkeit komplexere Umstrukturierungen in einem längeren Zeitraum bezeichnet und juristisch verantwortungsbewusstes Handeln – eben über ein Geschichtsbewusstsein hinaus – auch eine kritische Reflexion der Gegenwart erfordert.

Während des Amtsjahres 2019/2020 besuchte der Arbeitskreis ein Symposium in Krakau zum Thema “Sonderaktion Krakau”.1 Weiterhin arbeitete der Arbeitskreis an einer Fall- und Unterlagensammlung, um die Thematik weiterhin selbstständig zugänglicher für Studierende und Professor:innen zu machen und andererseits auch für die Nachfrage einer stärkeren curricularen Anbindung durch die Justizminister:innen-Konferenz (JuMiKo) eine Grundlage zu schaffen. Darüber hinaus wurde eine den Liebmann-Umschlägen2 ähnliche Aktion mit ähnlicher Schlagrichtung diskutiert; mit dem Ziel einer Aufklärung über die problematische Vergangenheit von nicht selten als Koryphäen der Rechtswissenschaft gefeierten Autoren.3

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1 Im Rahmen der Aktion wurden 183 Krakauer Hochschullehrende von den Nationalsozialisten in Konzentrationslager gebracht.
2 Hierbei handelt es sich um eine Aktion der Initiative „Palandt umbenennen“, die fordert den „Palandt“ wegen der NSVergangenheit des Namensgebers umzubenennen; dabei wurden Umschläge im gleichen Design gedruckt, welche dann von Studierende um die jeweiligen Exemplare in den Bibliotheken gelegt werden konnten, um auf die Geschichte des Kommentares stärker aufmerksam zu machen.
3 Nicht-männliche Autorinnen mit einer einschlägigen Vergangenheit sind dem Verf. nicht bekannt.

Zitiervorschlag:
[BRF/Endeward, Abschlussbericht Arbeitskreis Kritisches Jurastudium (2020), S. 1-3]