Viel und oft wird über eine Vereinheitlichung des Pflichtfachstoffes diskutiert. Doch nicht einmal die Prüfungsbedingungen sind gleich! Wir möchten dies ändern!
Dem BRF ist es schon länger ein Anliegen, eine bundesweite Harmonisierung bezüglich der zu nutzenden Hilfsmittel im ersten Examen zu erreichen. Diesem Thema wurde in der Vergangenheit allerdings nie Beachtung geschenkt. Die jüngsten Ereignisse in Hamburg rücken es nun jedoch wieder in den Fokus.
Die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern führen derzeit unweigerlich zu einer mangelnden Vergleichbarkeit der Examensklausuren. Wir fordern daher die flächendeckende Zulassung von unbegrenzten Paragraphenhinweisen, Unterstreichungen (mindestens einfarbig) und Griffregistern. Insbesondere in Bezug auf die Griffregister erscheint es nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen lediglich der Beginn eines Gesetzes mit einer Seitenmarkierung versehen werden darf. Die Griffregister leisten schließlich nur einen Beitrag zum schnelleren Auffinden der Paragraphen und helfen nicht bei der inhaltlichen Falllösung.
Eine bundesweite Angleichung der Hilfsmittelverordnungen/Hilfsmittelverfügungen würde zur Harmonisierung des Jurastudiums in Bezug auf die Prüfungssituation und die Lernprozesse beitragen. Darüber hinaus käme es zu einer näheren Heranführung an den juristischen Arbeitsalltag, in dem es gerade nicht darauf ankommt, schnell im Gesetz blättern zu können.
Die ganze Stellungnahme könnt Ihr hier lesen.