Derzeit wird ein Gesetzesentwurf diskutiert, laut dem das NS-Justizunrecht künftig Teil des Ausbildungsstoffes im Jurastudium sein soll. Wir erachten diese Änderung für richtig und wichtig und begrüßen den Entwurf.
Mit Änderung des § 5a Abs. 2 S. 3 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) und die
Neufassung des § Abs. 3 S. 1 DRiG soll das NS-Justizunrecht in den Ausbildungsstoff einfließen.
Schon 2019 diskutierte der BRF auf einer Tagung die Einführung des NS-Justizunrechts als Teil des
Ausbildungsstoffes im juristischen Studium. Bei einer damaligen Umfrage stimmten 81 % der Studierenden
für eine solche Einführung.
Die gesamte Stellungnahme ist hier abrufbar.