Kurz vor der BuFaTa im Juni 2020 begann die Corona-Pandemie. Die digitale Lehre wurde innerhalb von kurzer Zeit von einem Zukunftsthema zur drängenden Realität. Im Grundsatzprogramm des BRF war bereits vor Beginn der Pandemie ein Augenmerk daraufgelegt worden, das Jurastudium verstärkt zu digitalisieren. Seither engagiert sich der AK Studium und Lehre intensiv im Hinblick auf § 6 und § 17 Abs. 1–4 des Grundsatzprogramms.
Zitiervorschlag:
[BRF/Härterich/Mokrami, Abschlussbericht Arbeitskreis Studium & Lehre (2021), S. 1-21]