Das Studium der Rechtswissenschaften ist noch immer ein sehr klassisches „Vor-Ort-mit-Buch-Studium“. Auch unsere 2018 erfolgte dritte Absolvent:innenbefragung1 hat gezeigt, dass digitale Angebote von Leh-renden meist nur genutzt werden, um Lehrinhalte online zum Download bereitzustellen. Dies führt dazu, dass viele Möglichkeiten zur Verbesserung der Lehre derzeit ungenutzt bleiben. Aber auch die Digitalisierung im Recht ist noch längst nicht an allen Fakultäten angekommen. Während manche Standorte mit umfangreichen Digitalisierungs- oder Medienrechtsschwerpunkten glänzen, gibt es anderswo kaum Angebote zu diesen Themen. Deshalb soll sich dieser Workshop den Fragen widmen, welchen Bedarf die Studierenden nach digitaler Lehre sowie Digitalisierung im Recht tatsächlich haben. Wo besteht aktuell Verbesserungsbedarf? Wie soll sich die Digitalisierung in Lehre und Forschung in den nächsten Jahren weiterentwickeln? Welche erwähnenswerten Modelle gibt es bereits? In diesem Gutachten soll zunächst der Unterschied zwischen digitaler Lehre und Digitalisierung in der Lehre umrissen werden, gefolgt von einer Bestandsaufnahme über die Umsetzung der digitalen Lehre an den deutschen Fakultäten sowie vorbildhaften Konzepten. Schließlich sollen die Fragen geklärt wer-den, was in der digitalen Lehre häufig fehlt und was dagegen getan werden kann. Zum Schluss wird die Einbringung von Digitalisierung als Lehrinhalt an den Fakultäten skizziert.
Zitiervorschlag:
[BRF/Baumeister/von Krause, Gutachten 2021: Digitales Lernen, S. 1-12]