Stellungnahme zur Nichtanrechnung des laufenden Wintersemesters 2021/22 auf den Freischuss in allen Bundesländern

„Die pandemische Situation ist auch im laufenden Semester noch nicht ganz überwunden. Die Jura-Fakultäten im Land haben viel dafür getan, den Lehrbetrieb so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. […] Trotzdem hat es Einschränkungen gegeben, die das Lernen erschwert haben. Nicht alle Angebote standen immer und uneingeschränkt zur Verfügung. Daraus sollen den Studierenden keine Nachteile erwachsen.“ Das sagte die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza im Sommersemester 2021 als sie die erneute Nichtanrechnung des Semesters auf den Freischuss verkündete. Ähnlich äußerten sich die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen. In der Stellungnahme zur Freischussverlängerung heißt es dort: „Auch im Sommersemester 2021 kann der Lehr- und Studienbetrieb nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden. Präsenzveranstaltungen finden nicht statt. […] Ein wissenschaftlicher Diskurs zwischen Lehrenden und Lernenden ist ebenso wie der Austausch unter den Studierenden kaum oder nur eingeschränkt möglich.“

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