Gutachten: Juristische Berufswelt

Die Reform in der juristischen Ausbildung erscheint als eine unendliche Geschichte. Debatten um eine Reform des Studiums der Rechtswissenschaft kreisen dabei vordergründig um die Frage der konkreten Ausgestaltung der Ausbildung, mithin um das „Wie“. Dahinter steht allerdings stets die Frage nach dem Ziel der Ausbildung, damit die Frage nach dem „Wozu“.2 Wozu sollen Studierende die juristische Ausbildung beschreiten? Um einer künftigen richterlichen Tätigkeit nachzugehen? Oder kann man mit dem Studium der Rechtswissenschaft alles machen?

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht leicht. Das Jurastudium wird oft von dessen Absolvent:innen ohne klare Zielvorstellung begonnen.3 Nach der Vorstellung des Gesetzgebers allerdings, galt bis dato das Richter:innenamt als „Maß der Dinge“4. Dieses Ideal der reinen Ausrichtung des Studiums auf eine künftige richterliche Tätigkeit wurde jedoch mit der Reform 2003 aufgegeben.

Die Begründung damals: „Sehr viele [Jurist:innen] werden eben nicht nur als [Richter:innen], in der Wirtschaft oder in anderen juristischen Berufen, sondern auch als Anwältinnen und Anwälte tätig sein“.5 Das neue Ausbildungsziel heute wird somit mit ähnlichen Worten in allen Juristenausbildungsgesetzen und Ordnungen der Bundesländer als die Fähigkeit beschrieben, das Recht mit Verständnis zu erfassen und anzuwenden (vgl. etwa § 16 Abs. 1 Satz 3 JAPO Bayern).6 Unter den Umständen, wie das Studium derzeit stattfindet, wird der Schwerpunkt allerdings eher auf die Vermittlung von Wissen für die klassischen Kernberufe im Staatsdienst und in den rechtsberatenden Berufen gelegt.7 Der Arbeitsmarkt für Jurist:innen hat sich indes in den letzten Jahrzehnten stark ausdifferenziert, sodass die Orientierung an einem einheitlichen beruflichen Leitbild obsolet erscheint.8 Mithin soll dieser Workshop zunächst aufzeigen, welche weiteren Berufsperspektiven für Jurist:innen nach Abschluss des ersten Staatsexamens (Diplomjurist:innen)9 außerhalb von Richter:innenamt und Anwaltschaft bestehen, um anschließend darüber zu reflektieren, welche Änderungen und Ansätze notwendig sind, um diesen alternativen Perspektiven mehr Eingang in das Studium von sowohl studentischer als auch universitärer Seite zu bieten.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Drost/Valencia-Troeger, Gutachten 2021: Inklusion im Jurastudium, S. 1-14]