Während das Berufsleben eines Juristen bzw. einer Juristin durch Sprachlichkeit und mündlichen
Vorträgen in Form von Plädoyers, Aktenvorträgen und Mandant:innengespräche geprägt ist, wird
diese Realität in der aktuellen juristischen Ausbildung der Studierenden nicht widergespiegelt.
Im Lehrbetrieb geht es kaum um derartige „Methoden“, stattdessen prägen die „Falllösungstechnik“
und andere Routinen, wie die „Klausurlösungstechnik“ oder die „Gutachtentechnik“ den akademischen Alltag – um nur die geläufigsten Schlüsselwörter zu nennen. Der Großteil der Studierendenschaft gewinnt somit den Eindruck, dass das Ziel des Rechtswissenschaftsstudiums darin bestehe,
sich ein möglichst breites Repertoire an Definitionen und Paragrafenzahlen im Gedächtnis zuzulegen und die Argumente eines Meinungsstreits wiederzugeben.
Das Studium verkümmert auf diese Weise zu einem „Lernfach“ über das, „was man für rechtens zu
halten habe“.
„[W]ie man [hingegen] in der Berufsarbeit Recht herstellt, davon ist [im Rahmen des
Studiums] seltener die Rede.“
Vor dieser mangelnden Kompetenzvermittlung muss sich unser Studium im jetzigen Zustand innerhalb dieses Workshops messen lassen.
Da Rhetorikkurse nicht zum Pflichtstoff der juristischen Staatsprüfung gehören, werden sie von vielen Universitäten nicht angeboten. In der juristischen Berufswelt ist Rhetorik allerdings eine der wichtigsten Kernkompetenzen. Gerade weil es bei den Studierenden selbst liegt, sich diese Kompetenzen anzueignen, müssen wir uns darüber Gedanken machen, wie wir diese Kompetenzvermittlung
im Studienverlauf stärken können. Ziel des Workshops ist es ein Konzept zu erarbeiten, welches
Möglichkeiten für die Etablierung von Rhetorikkursen und Weiterbildungsmöglichkeiten an den Fakultäten beleuchtet. Die rhetorischen Fähigkeiten unserer Teilnehmenden sollen ebenfalls innerhalb
des Workshops gestärkt werden.
Zitiervorschlag:
[BRF/Valencia-Tröger/do Nascimento Kloos, Gutachten 2022: Rhetorik in der juristischen Ausbildung, S. 1-8]