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Autoren: Yasmin Schweiger, Jannis Graeve und Stefan Guddas
Zitiervorschlag: [BRF/Schweiger/Graeve/Guddas, Abschlussbericht Bachelor of Laws, S. 1-24]
Einleitung
Seit Jahren wird eine Reform des Jurastudiums intensiv diskutiert.1 Grund dafür ist unter anderem, dass diejenigen, die endgültig das Examen nicht bestehen, nach Jahren des Leistungsdrucks und des Arbeitsaufwands plötzlich vor einem großen Nichts stehen. Allein im Jahr 2013 waren das im ersten Versuch 29,7% von ca. 12.000 Examenskandidaten. Ebenso haben allein im Jahr 2012 22% der Studierenden das Jurastudium abgebrochen, also trotz langer Studienzeit die Universität ergebnislos verlassen.2
Der Leitgedanke des Jurastudiums ist die Ausbildung zum Volljuristen.3 Daraus folgt die grundsätzliche Erwartung an alle Studierenden, eine Karriere als Volljurist einzuschlagen. Allerdings streben längst nicht mehr alle Jurastudierenden die klassischen juristischen Berufe an. Vielen reichen die Grundkenntnisse des Studiums für ihr Berufsziel aus: Sie wollen lieber Journalisten werden, in der Wirtschaft, Industrie oder NGOs auf der ganzen Welt arbeiten.4
Derzeit gibt es nur an wenigen Universitäten mit dem Bachelor of Laws eine Möglichkeit, einen juristischen Abschluss außerhalb des Staatsexamens zu erzielen. Dabei könnte ein integrierter Bachelor of Laws eine Alternative für all diejenigen sein, die an der Ersten Juristischen Staatsprüfung teilnehmen, aber endgültig nicht bestehen. Dies spiegelt sich in der vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. durchgeführten Absolventenumfrage wieder: etwa 70% (von insgesamt 1392) der Studierenden wünschen sich einen integrierten Zwischenabschluss.5 Auch der psychische Stress und die Prüfungsangst sind einfließende Aspekte, die durch einen Bachelor of Laws abgeschwächt werden können. Dieser Stress besteht nicht nur darin, dass vorherige Prüfungserfolge durch Scheitern verloren gehen, sondern auch darin, dass das gesamte Studium ergebnislosendet. Hinzu kommt, dass sich 8,5 Prozent der Studierenden, die beim ersten Versuch scheitern, keines weiteren Prüfungsversuchs unterziehen.6 Aus diesen Gründen haben bereits ein paar Universitäten in Deutschland den begleitenden Bachelor of Laws eingeführt. Eine Alternative besteht darin, ihn wie an der Universität Mannheim als selbständigen Studiengang auszugestalten.
Diesem Thema hat sich der BRF seit der Tagung von 27. – 29.05.2016 in Passau angenommen und einen integrierten Bachelor of Laws gefordert. Der AK Bachelor of Laws hat sich damit beschäftigt, wie ein solcher Bachelor inhaltlich ausgestaltet sein könnte. Dazu verglich er Prüfungsordnungen und erarbeitete Konzepte dazu, wie das Modell des Bachelors auf die allgemeine juristische Ausbildung passen könnte, denn diese soll nach wie vor beibehalten werden.
1 vgl. z.B. die Zeit-Campus-Reihe zum Thema, http://www.zeit.de/thema/jurastudium.
2 http://www.dzhw.eu/pdf/pub_fh/fh-201404.pdf (Stand: 07.05.2016).
3 http://www.uni-potsdam.de/jura/studium/llb.html (Stand: 07.05.2016).
4 Aus der aktuellen Umfrage des AK Absolventenbefragung des KubA – S.174, 176, 177, 188.
5 vgl. Bericht des AK Absolventenbefragung, abrufbar unter http://bundesfachschaft.de/kuba/absolventenbefragung/ (Stand: 07.05.2016).
6 aaO.
Zitiervorschlag:
[BRF/Schweiger/Graeve/Guddas, Abschlussbericht Bachelor of Laws, S. 1-24]