Gutachten: e-Examen

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Autoren: Johannes Anton, Christoph Geib
Zitiervorschlag: [BRF/Anton/Geib, Gutachten 2020: e-Examen, S. 1-12]

Während in einzelnen Prüfungsämtern seit mehreren Jahren an Studien gearbeitet wird und Pilotprojekte, welche sich mit der Durchführung von e-Examen beschäftigen, gestartet wurden, fand seit 2019 auch an den Hochschulen hierüber ein lebhafter Diskurs statt. Auf der Tagung des Instituts für Rechtsdidaktik an der Universität Passau sowie an der Universität zu Köln bei einer Podiumsdiskussion debattieren jeweils Vertreter*innen von Prüfungsämtern, Lehrende und Studierende lebhaft miteinander. Im Zentrum der Gespräche standen häufig die Evaluationsergebnisse der im Rahmen eines Examensklausurenkurses durchgeführten Klausuren in Bayreuth und seit April 2019 das am PC geschriebene zweite Staatsexamen in Sachsen-Anhalt. Die Landesfachschaft Bayern hat in Form von Beschlüssen bereits Stellung zum e-Examen bezogen. Eine bedeutende Rolle bei der Einführung elektronischer Klausuren spielt schließlich die Größe der einzelnen Bundesländer, wobei der Grundsatz gilt „Je größer das Bundesland, desto höher die finanziellen Hürden.“ Aufmerksamkeit verdient darüber hinaus die ebenfalls 2019 durchgeführte Digital Study von LEX superior, die sich zu einem nicht geringen Teil mit digitalen Prüfungsformaten beschäftigte.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Anton/Geib, Gutachten 2020: e-Examen, S. 1-12]