In Niedersachsen plante die Landesregierung zahlreiche Änderungen im Hochschulgesetzes vorgesehen, unter anderem die Abschaffung des Diploms für Jurastudierende. Wir stellen uns klar gegen dieses Vorhaben.
Hintergrund der Abschaffung des Diploms sei die in Aussicht stehende Anpassung des Jurastudiums an das Bologna-System. Allerdings ist nicht abzusehen, wann und ob das Jurastudium überhaupt jemals einer entsprechenden Reform unterzogen wird. Der Titel des Diplom-Juristen oder der Diplom-Juristin würde aktuell also ersatzlos abgeschafft.
Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. hat sich in § 4 seines Grundsatzprogrammes zum Ziel gesetzt, dass allen Absolvent:innen der Ersten juristischen
Prüfung die Möglichkeit eingeräumt werden soll, auf Antrag den Titel „Diplom-Jurist“, “DiplomJuristin” oder einen gleichwertigen akademischen Titel verliehen zu bekommen. Diese Position vertreten die drei rechtswissenschaftlichen Fachschaften Niedersachsens sowie 39 weitere Fachschaften im gesamten Bundesgebiet.
Aus diesem Grund erscheint die Verlängerung der aktuellen Regelungen zum Diplom auf 2030 geboten, um die versprochene Planungssicherheit für Studierende zuverlässig zu gewährleisten und diese nicht gänzlich ohne Abschluss nach dem ersten juristischen Examen dastehen zu lassen.
Die vollständige Stellungnahme gibt es hier zum Nachlesen.