Gutachten: Zusatzqualifikationen und Anrechnung

%2$s‘;
$time_string = sprintf( $time_string,
esc_attr( get_the_date( ‘c’ ) ),
esc_html( get_the_date() ),
esc_attr( get_the_modified_date( ‘c’ ) ),
esc_html( get_the_modified_date() )
);
echo ‘Veröffentlicht am: ‘.$time_string;?>
Autor:innen: Bianca Bauch
Zitiervorschlag: [BRF/Bauch, Gutachten 2021: Zusatzqualifikationen und Anrechnung, S. 1-9]

Das Jurastudium in Deutschland ist seit jeher nach dem Prinzip aufgebaut, juristische Generalist:innen mit dem übergeordneten Ziel der Befähigung des Richteramts auszubilden. Der Beruf des:der Richter:in, die Anwaltschaft sowie Staatsanwaltschaft ist ausschließlich mit zweitem Staatsexamen möglich und das häufig immer noch nur mit Prädikatsnote (auch wenn sich hinsichtlich dieses Erfordernisses eine stark sinkende Tendenz zeigt). Doch seit ein paar Jahren wird in der juristischen Branche nicht mehr nur auf Abschlüsse und die erreichten Noten geachtet. Insbesondere Zusatzqualifikationen gewinnen immer mehr an Bedeutung.

Vollständiges Gutachten herunterladen

 


Zitiervorschlag:
[BRF/Bauch, Gutachten 2021: Zusatzqualifikationen und Anrechnung, S. 1-9]