Das Jurastudium ist reformbedürftig. Dies zeigt sich nicht zuletzt an der Arbeit des BRF selbst, der sich
seit der ersten Bundesfachschaftentagung vor zehn Jahren mit Verbesserungsmöglichkeiten auseinandersetzt. Aber auch auf anderen Ebenen tut sich etwas: Dozierende und Politiker:innen diskutieren
immer wieder über Reformen. Einiges wird auch umgesetzt, wie jüngst in Nordrhein-Westfalen durch die
Änderung des dortigen Ausbildungsgesetzes für Jurist:innen oder in Sachsen-Anhalt durch die Einführung des sog. e-Examens.
Auf Bundesebene wurde zuletzt 2019 die Regelstudienzeit auf zehn Semester erhöht und 2021 die Schlüsselkompetenzen erweitert.
Die meisten Änderungen in den letzten Jahren verbesserten das Studium zwar, es ging allerdings nur in
kleinen Schritten voran. Veränderungen bezogen sich in aller Regel auf das bestehende System und
erfolgten punktuell, wie in NRW und RLP, jedoch selten bundesweit. Vor allem gelang seit 1869 bisher
keine langfristige und umfassende Reform, bei der das Grundgerüst des Jurastudiums verändert wurde
– dies hat sogar die Einführung von Bologna unbeschadet überstanden. Die einzige größere Neuerung
erfolgte 2003 mit Festigung der Spezialisierungsmöglichkeiten in freiwilligen Wahlkursen durch Einführung des Schwerpunktbereichsstudiums. Und auch wenn dies mittlerweile der beliebteste Studienabschnitt für die Studierenden darstellt, bestehen immer wieder Bestrebungen, die Schwerpunktbereiche
abzuschaffen und so auch diese kleine Reform rückgängig zu machen.
Diese geringen Veränderungen sowie die mangelnde Reformbereitschaft seitens der Politik mögen den
Anschein erwecken, dass es gar keiner Verbesserung bedarf und das aktuelle System seinen Zweck
erfüllt.
Zitiervorschlag:
[BRF/von Krause/Gundert, Gutachten 2022: Reform des Jurastudiums, S. 1-26]