Mit dem Thema Geschlechterdiversität in der juristischen Ausbildung wurde sich zuletzt auf der Zwischentagung im November 2021 vom Bundesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. im Rahmen eines Workshops auseinandergesetzt. Doch wieso wird es nun wieder aufgegriffen? Weil es sich bis heute dabei um ein Thema handelt, zu dem längst noch nicht alles gesagt wurde. Obwohl mittlerweile in kaum einem Gesetz eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen zu finden sein sollte, orientiert sich das Recht dennoch meist am praktischen Lebenssachverhalt der Männer. Dabei wird nicht beachtet, dass der Lebenssachverhalt der Frau in vielen Fällen abweicht. Genauso wird in juristischen Sachverhalten oft noch eine stereotypische Rollenverteilung, die nicht mehr der Realität entspricht, angewandt. Deshalb wollen wir uns im Rahmen des Workshops und in diesem Gutachten erneut mit Fragen rund um die Diversität im Jurastudium, sowohl rein in der Ausbildung, als auch bezogen auf die Inhalte im Studium, befassen.
Zitiervorschlag:
[BRF/Schulze-Zurmussen/Pollmeier, Gutachten 2023: Geschlechterdiversität in der juristischen Ausbildung, S. 1-6]