Am 7. November 2019 hat die Justizministerkonferenz beschlossen, künftig auf die Bildung einer Gesamtnote aus universitärer Schwerpunktprüfung und staatlicher Pflichtfachprüfung zu verzichten.
Mit Schreiben vom heutigen Tage (25.11.2019) haben wir als Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) den Landesjustizminister*innen unsere Verwunderung und Bestürzung über den Beschluss zum Ausdruck gebracht und ihnen argumentativ dargelegt, warum dieser Beschluss den Interessen der Studierenden zuwiderläuft.
Der Beschluss der Justizminister*innen lässt die Entwertung und schrittweise Abschaffung des Schwerpunkts befürchten. Wir sprechen uns im Namen der Studierenden entschieden gegen diesen Beschluss aus!
Die volle Stellungnahme des BRF ist unter https://bundesfachschaft.de/sp19_stellungnahme abrufbar.
Eine Pressemitteilung nebst O-Tönen ist unter https://bundesfachschaft.de/sp19_pm abrufbar.