Eine Abschaffung der Gesamtnote führt auf lange Sicht zu einer Entwertung des Schwerpunktbereichs. Wir haben einen offenen Brief verfasst und uns gegen diesen Vorschlag ausgesprochen.
Es ist aber gerade unabdingbar, dass Studierende innerhalb ihres Studiums wissenschaftlich arbeiten und die Chance geboten bekommen, Interessen weiter zu vertiefen. Der BRF befürchtet ein Vernachlässigen des Schwerpunktbereiches seitens der Fakultäten. Dies führt dazu, dass das Studium lediglich der Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung dient und das Studium der Rechtswissenschaft für Studierende immer unattraktiver wird. Gerade dies steht dem drohenden Personalmangel in der Justiz zuwider.
Den Brief an Bundesrat, BMJV, die Justizministerien der Länder und Bundestagsabgeordnete findet Ihr hier.
Mehr zum Vorschlag des Bundesrats, die Gesamtnote abzuschaffen und zu bisherigen Diskussion um den Schwerpunkt findest Du hier.