Am 13. Juni haben wir uns in einem Offenen Brief an die (Landes-)Justizprüfungsämter gewendet.
In der Vergangenheit ist es in der Durchführung von Examenskampagnen zu vermehrten Problemen gekommen, zuletzt beispielsweise am Oberlandesgericht in Hamm, an dem im Mai in einer zivilrechtlichen Examensklausur keine notwendige Synopse zwischen altem und neuem Kaufrecht zur Verfügung stand. Ferner gibt es Fälle von zu wenig Hilfe bei Ohnmachtsanfällen in Klausuren, von der Austeilung falscher Klausuren oder auch von verlorenen Klausuren.
Zusätzlich zu der allgemeinen Belastung solcher Vorfälle und deren Auswirkungen auf die Konzentrationsleistung in der Klausur ist das Verhalten der die Aufsicht führenden Personen laut vieler Berichte weder verständnisvoll noch angemessen.
Die juristische Ausbildung hingegen stellt höchste Ansprüche an die Studierenden. Wir fragen uns, warum diese Anspruchsteller sich bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Examensklausuren nicht den gleichen Anspruch stellen.