Insbesondere im Amtsjahr 2020/21 hat sich der Arbeitskreis mit der Frage beschäftigt, inwieweit es möglich ist, das deutsche Jurastudium so weit zu reformieren, dass das deutsche Staatsexamen die Absolvent:innen nicht lediglich auf die deutsche Rechtsordnung beschränkt, sondern auch den Weg in die juristische Tätigkeit ins Ausland eröffnet. Zu diesem Zweck wurde einerseits eine Bestandsaufnahme im Rahmen einer Umfrage angestrebt. Um darauf aufbauend ein Best-Practice-Modell entwickeln zu können, wurden parallel dazu Interviews mit Vertreter:innen juristischer Fakultäten geführt, an denen bereits individuell, entweder durch die Einführung eines Schwerpunkts im Ausland, durch sog. Dual-Degree-Programme oder aber auch durch die Etablierung von Projekten wie der European Law School Schritte zur Internationalisierung des Studiengangs unternommen wurden. Ergebnisoffen sollte am Ende des Amtsjahres evaluiert werden, ob aus den gewonnenen Erkenntnissen eine verallgemeinerungsfähige
Handlungsempfehlung ableitbar ist.
Zitiervorschlag:
[BRF/Fischer/Ströbel, Abschlussbericht Arbeitskreis Juristische Ausbildung III (2022, S. 1-6]