Gutachten: Alternativen zum sachverhaltsbezogenen Gutachten

Die Prüfungen im Jurastudium stehen im Zentrum der juristischen Ausbildung und sind von entscheidender Bedeutung für die Kompetenzbildung zukünftiger Jurist:innen. In der Vergangenheit war die Prüfungskultur in diesem Bereich stark geprägt von den etablierten und bewährten Prüfungsformen wie schriftlichen Klausuren und mündlichen Prüfungen, die zweifellos wichtige Maßstäbe für die Evaluierung von juristischem Wissen und analytischen Fähigkeiten darstellen. Jedoch haben sich die Anforderungen und Erwartungen an juristische Fachkräfte im Laufe der Zeit erheblich verändert, und die Bildungseinrichtungen müssen diese Entwicklungen in ihren Lehrplänen und Prüfungsverfahren widerspiegeln.

In diesem Kontext wird zunehmend bemängelt, dass das herkömmliche Prüfungsmodell möglicherweise nicht mehr ausreicht, um die vielfältigen Anforderungen der heutigen Studierenden und der modernen Rechtswelt zu erfüllen. Der Ruf nach alternativen Prüfungsformen im Jurastudium wird lauter, da sie die Möglichkeit bieten, die traditionelle Prüfungskultur zu diversifizieren und den Lernprozess der Studierenden zu verbessern. Diese alternativen Prüfungsformen werden als ergänzende Instrumente angesehen, die das Jurastudium weiterentwickeln und den Studierenden eine umfassendere, praxisorientierte Ausbildung bieten können.

Die Integration von alternativen Prüfungsformen ist jedoch keine leichte Aufgabe und erfordert eine sorgfältige Planung, Ressourcenallokation und Schulung der Lehrenden. Dieses Gutachten soll daher die verschiedenen alternativen Prüfungsformen im Jurastudium ausführlich analysieren, ihre Vor- und Nachteile beleuchten und die Eignung dieser Formen für die Integration in das juristische Bildungssystem bewerten.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Bolte/Flake/Gil, Gutachten 2023: Alternativen zum sachverhaltsbezogenen Gutachten, S. 1-11]

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