Gutachten: Prüfungsbedingungen in der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung

Die Bedingungen der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung werden von den verschiedenen Landesgesetzgebern und insbesondere den jeweiligen Landesjustizprüfungsämtern geprägt. Zwar finden sich im Deutschen Richtergesetz einige grundlegende Regularien bezüglich der juristischen Ausbildung (§§ 5a, 5d DRiG) und den diese im Regelfall folgenden staatlichen Prüfungen sowie dem Vorbereitungsdienst (§§ 5, 5b, 5d DRiG). Jedoch obliegt den Ländern die nähere Ausgestaltung (§§ 5a Abs. 4, 5d DRiG).

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass die jeweiligen Studien in den Ländern und an den Universitäten auf das gleiche Ziel, nämlich die Ausbildung zum Richteramt, ausgerichtet sind (§ 5 DRiG) – und dies deutschlandweit (vgl. § 6 Abs. 1 DRiG).

Die Frage, wie weit die jeweiligen Prüfungsbedingungen/Voraussetzungen in den Ländern, ja an den unterschiedlichen Universitäten voneinander abweichen, stellt sich zwingend. Warum bedarf es verschiedener Prüfungsmodelle und -regularien, wenn im Großen und Ganzen der Prüfungsgegenstand der Gleiche bleibt? Wie wirken sich etwaige rechtlich vorgesehene und rein faktische Prüfungsbedingungen auf die Studierenden aus? Wäre eine Harmonisierung sinnvoll oder warum ist gerade eine heterogene „Prüfungslandschaft“ wünschenswert?

Diese und ähnliche Fragen gilt es in dem Workshop „Prüfungsbedingungen in der ersten juristischen Pflichtfachprüfung“ zu stellen und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Dabei wird nicht nur auf die rechtlich bestimmten Bedingungen, sondern auch auf rein faktische Gegebenheiten einzugehen sein, um ein umfassendes Bild zu kreieren.

Dieses Gutachten ist dazu gedacht, als Grundlage zu dienen. Jedoch wird insbesondere hinsichtlich der faktischen Gegebenheiten die Mitarbeit der jeweiligen Fachschaften besonders relevant sein.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Bootsmann/Hellerich/Weihrauch, Gutachten 2023: Prüfungsbedingungen in der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung – Gutachten, S. 1-15]

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