Abschlussbericht Arbeitskreis Juristische Ausbildung II (2021)

Das Studium der Rechtswissenschaften hat einen sehr umfangreichen Pflichtfachstoff. Folglich wird fakultativen studienbegleitenden Angeboten oft keine oder zu wenig Beachtung geschenkt.
Daher hat sich der Arbeitskreis Juristische Ausbildung II in diesem Amtsjahr die Frage gestellt, welche Ursachen, insbesondere welche Lösungsansätze bestehen. In diesem Rahmen wurde eine Umfrage aufgesetzt, an welcher 103 Studierende teilgenommen haben. Dies ist zwar ein geringer Teil der deutschen Jurastudierenden, jedoch stammen die Antworten aus 26 verschiedenen Universitäten und bieten somit einen bundesweiten Überblick.
Im Allgemeinen lässt sich zunächst feststellen, dass der Großteil der Studierenden gerne am bestehenden Angebot teilnehmen möchte, es jedoch studiumsbedingt an Zeit mangelt. Drei Viertel der Teilnehmenden gaben in diesem Zusammenhang auch an, dass der Umfang sowie die Qualität des Angebots gut sei darüber hinaus wird die Partizipation an solchen Programmen generell wertgeschätzt.
Das Angebot an den Universitäten umfasst für gewöhnlich:
– Auslandsaufenthalte,
– Law Clinics und
– Moot courts.
Insgesamt wird die Zugänglichkeit zu den Angeboten eher mittelmäßig eingeschätzt. An den meisten Universitäten müssen keine besonders hohen Noten mitgebracht werden jedoch zumindest ein guter Schritt, der zeigt, dass man sich im bisherigen Studium bemüht hat.
Ein weiteres Problem ist, dass bestehende Programme zu wenig beworben werden. Die Mitglieder der jeweiligen Fachschaftsvertretungen die insgesamt besser über das Geschehen an der Fakultät informiert sind, wissen meist über die Angebote Bescheid. Im Gegensatz dazu sind allerdings „Studierend häufig auf das Hörensagen angewiesen.
Dies führt dazu, dass das große Angebot trotz bestehender Anreize nicht von der breiten Studierendenschaft wahrgenommen wird.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Franz/Wienhausen, Abschlussbericht Arbeitskreis Juristische Ausbildung II (2021), S. 1-25]