Gutachten: Recht und Antirassismus

Artikel 3 des Grundgesetzes legt fest, dass kein Mensch aufgrund „seines Geschlechtes, seiner Abstam-mung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen“ und „seiner Behinderung“ benachteiligt werden darf. Rassistische An-feindungen, Attacken und Morde in unserer Gesellschaft offenbaren allerdings die existente Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität dieses Verfassungsgrundsatzes.2 Rassistische Diskriminierung gehört zum Alltag in Deutschland. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt hierbei, dass diese in ihren verschiedensten Ausprägungen zu den alltäglichen Erfahrungen der Betroffenen gehören.3 Mithin ist kein Lebensbereich zu finden, der in der Hinsicht nicht potenziell wirkmächtig ist.4 Rassismus ist somit einerseits durch seine Allgegenwärtigkeit, andererseits durch den verstärkten medi-alen Diskurs ein essenzielles Thema, dessen Tragweite jedoch von der Mehrheitsgesellschaft weder konsequent noch adäquat problematisiert wird. Spiegelbildlich dazu findet ebenfalls in der deutschen Rechtswissenschaft keine institutionalisierte Aufarbeitung des Themenfeldes statt. Die Präsenz von Alltagsrassismus als Thema in den sozialen Medien, welche im gesellschaftlichen Dis-kurs insbesondere im Zusammenhang mit Polizeigewalt5 und dem Anstieg an rechtsextremistischen fremdenfeindlichen Gewalttaten6 im Jahr 2020 ihren Niederschlag findet, stellt auch in der rechtswissen-schaftlichen Welt spätestens seit Erscheinen des höchst umstrittenen Beitrags von Rüdiger Zuck in der vom Beck-Verlag herausgegebenen NZA7 die Perspektive unserer Lehre und deren Konsequenzen so-ziokultureller Verteilung erneut deutlich in Frage. Der begrenzte Umfang dieses Workshops vermag aber keine ganzheitliche Darstellung von Rassismus im Großen anzustreben und erhebt mithin keinen An-spruch auf Vollständigkeit. Gleichwohl soll er die Grundlage für eine sensibilisierende Debatte auf diesem Gebiet legen und Schlaglichter werfen. Mithin sollen in diesem Gutachten Eckpunkte thematisiert wer-den, die zur Erörterung von Schwachstellen im Rahmen des juristischen Studiums einerseits, und zur Identifizierung von Lösungsansätzen in Bezug auf die Vision eines diskriminierungsfreien Rechts und Studiums andererseits wesentlich sind.

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Zitiervorschlag:
[BRF/Müller/Skopke/Tröger, Gutachten 2021: Recht und Antirassismus, S. 1-13]