Bundesfachschaft Jura
Die nunmehr fünfte Welle von COVID-19 steht ganz im Zeichen der inzwischen dominierenden Omikron-Virusvariante. Während die individuelle Gefährlichkeit im Vergleich zu den bislang bekannten Virusvarianten als geringer eingeschätzt wird, erfolgt die Verbreitung mit bisher ungewohnter Brisanz. Die schiere Zahl der zu erwartenden Fälle gibt Anlass dazu, sich mit der Situation einer Überlastung der Intensivstationen zu befassen. Doch wie ist konkret zu entscheiden, wenn nicht mehr genügend Behandlungskapazitäten bereitstehen, um jedes vom Tod bedrohte menschliche Leben zu retten? Die Frage nach Kriterien für eine Triage rührt dabei an den Grundfesten der persönlichen Moralvorstellungen. Der Konflikt zwischen Ungeimpften und Geimpften macht auch vor dieser womöglich wichtigsten Verteilungsentscheidung im Leben eines Menschen keinen Halt. Kann also etwa der Impfstatus als Kriterium bei der Triage berücksichtigt werden oder muss er es gar? Bislang sind ärztliche Entscheidungsträger bei ihrer Auswahl auf die rechtlich unverbindlichen Entscheidungsempfehlungen medizinischer Fachgesellschaften verwiesen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 muss der Gesetzgeber jedoch nunmehr Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen treffen. Doch wie kann eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung sicher verhindert werden? Ist es nicht an der Zeit und in diesem Kontext zweckmäßig, ein Triage-Gesetz für alle potenziellen Patienten zu schaffen? Um diese und weitere Fragen rund um das Thema Triage und Covid-19 zu klären, lädt das Zentrum für Medizinrecht in Kooperation mit ELSA – European Law Students Association zur Online Podiumsdiskussion mit dem Thema „Triage – Recht zwischen Leben und Tod“ ein. Diese findet am 10. Februar 2022, 19:00 Uhr über Zoom statt. Es diskutieren: • Prof. Dr. Karsten Gaede, Direktor des Instituts für Medizinrecht (IMR) an der Bucerius Law School und Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. • Prof. Dr. med. Axel Heller, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Augsburg und seit Oktober 2019 Prodekan der neuen Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg. • Prof. Dr. med. Georg Marckmann MPH, Leiter des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) (Deutsche Fachgesellschaft für Medizinethik). • RA Prof. Dr. Oliver Tolmein, Sprecher der Sektion Rechtsberufe der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Honorarprofessor an der Georg-August-Universität und Prozessvertreter im kürzlich verhandelten Triage-Fall vor dem Bundesverfassungsgericht. Moderation: Prof. Dr. Gunnar Duttge, Zentrum für Medizinrecht und Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht der Georg-August-Universität Göttingen.
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